Gas-Kunden der Stadtwerke Essen droht Verjährung von Erstattungsansprüchen
Wer ist betroffen?
Gas-Kunden der Stadtwerke Essen mit den Abrechnungstarifen
SOA-1 oder SOA-2 oder SOA-LK oder SO-V
Den für Sie zutreffenden Tarif finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung auf der Seite, auf welcher die Verbräuche und die dafür berechneten Entgelte aufgeführt sind.
Kunden der Stadtwerke, die in den vergangenen Jahren Gas nach einem der zuvor genannten Tarife erhalten haben, stehen Rückforderungsansprüche zu. Dies gilt regelmäßig selbst dann, wenn die Abrechnung derzeit nach einem anderen Tarif (z.B. klaro!) erfolgt.
Welche Ansprüche haben die Kunden?
Aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen seitens der Stadtwerke Essen können geleistete Zahlungen teilweise zurück gefordert werden.
Worum geht es im Einzelnen?
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.01.2010 die von den Stadtwerken Essen im Rahmen der genannten Tarife seit vielen Jahren verwendeten Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt. Für Sie als Gas-Kunden bedeutet dieses Urteil, dass die Stadtwerke Essen auch in Ihren Abrechnungen der letzten Jahre die Gaspreise nicht hätten erhöhen dürfen. Wegen der tatsächlich erfolgten Preiserhöhungen stehen Ihnen daher Rückforderungsansprüche zu. Diese können bis zu 30% der jährlichen Rechnungsbeträge ausmachen.
Die bisherigen Gerichtsverfahren
Neben dem zuvor genannten Urteil des BGH sind bereits diverse Zahlungsklagen vor dem Amts- und Landgericht Essen gegen die Stadtwerke anhängig, in denen Rückforderungsansprüche von Gas-Kunden konkret geltend gemacht wurden. Das Amtsgericht Essen hat einigen dieser Klagen bereits stattgegeben. Sofern Berufungsverfahren anhängig sind, hat das Landgericht Essen im Rahmen der bisherigen mündlichen Verhandlung ebenfalls zu verstehen gegeben, dass es die Rückzahlungsansprüche der Kläger dem Grunde nach für gegeben hält.
Achtung - es droht Verjährung!
Jeder Anspruch, der noch nicht gerichtlich geltend gemacht wurde, unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Auch mit Ablauf des Jahres 2013 werden daher Ansprüche aus einem weiteren Abrechnungsjahr verjähren.
Die Verjährung kann nur durch rechtzeitige gerichtliche Geltendmachung noch in diesem Jahr aufgehalten werden. Außergerichtliche Aufforderungsschreiben o.ä. unterbrechen die Verjährung der Ansprüche nicht! Im Übrigen haben die Stadtwerke Essen nach unserer Kenntnis bisher in keinem einzigen Fall auf eine außergerichtliche Geltendmachung reagiert.
Was ist zu tun?
- Verlieren Sie keine Zeit - reagieren Sie und über prüfen Sie Ihre Abrechnungen sofort! So finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung den Tarif.
- Lassen Sie Ihren Gaslieferungsvertrag und die Gas-Abrechnungen der letzten 5 Jahre überprüfen
- Wenden Sie sich ggf. an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und lassen unverbindlich berechnen, in welcher Höhe Ihnen ein Erstattungsanspruch zustehen könnte
- Erheben Sie ggf. noch in diesem Jahr Klage auf Erstattung zu viel gezahlter Beträge
Welches Kostenrisiko besteht?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in den allermeisten Fällen alle anfallenden Kosten. Klären Sie entweder selbst vorab eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung, oder bitten Sie den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, dies für Sie zu tun.
Aber auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, lohnt sich nach unserer Auffassung die Prüfung und gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche, da im Erfolgsfall die Stadtwerke Essen auch zur Tragung sämtlicher Kosten verurteilt werden.