aus Nürnberger Nachrichten:

Gaspreis: Rückzahlung winkt

Millionen Gas-Kunden in Deutschland dürfen nach Ansicht von Verbraucherschützern auf eine Preisrückzahlung hoffen. Hintergrund ist die Rechtsprechung vieler Gerichte in den vergangenen zwei Jahren.

„Der Bundesgerichtshof (BGH) zum Beispiel hat reihenweise Preisänderungsklauseln gekippt“, so Jürgen Schröder, Energie-Experte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. So monierten die Richter im vergangenen Frühjahr die Praxis einiger Versorger, Gaspreiserhöhungen mit gestiegenen Ölpreisen auf den Weltmärkten zu begründen. Das sei als alleiniges Kriterium zu wenig und damit unzulässig.

Schon 2008 kritisierte der BGH eine Preisänderungsklausel, die den Versorger zu Erhöhungen berechtigte, bei sinkenden Kosten jedoch nicht zu günstigeren Gaspreisen verpflichtete. Auch ein schlichter Satz wie „Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt“ fand vor den Richtern keine Gnade, weil er nicht hinreichend verständlich und transparent sei. Eine Übersicht über wichtige Gaspreisurteile hat die Verbraucherzentrale unter dem Link www.vz-nrw.de/link353592A.html online gestellt.

„Bei der Fülle von Urteilen gehe ich davon aus, dass rund 90 Prozent aller Preisänderungsklauseln der Gasversorger bundesweit ungültig sind oder zeitweilig waren“, so Schröder. Kleine Einschränkung: Das gilt nur für Kunden, die nicht mehr im Grundversorgungstarif sind — also schon mindestens einmal den Gastarif oder sogar den ganzen Versorger gewechselt haben.

In diesen Fällen könnten Kunden also Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des gezahlten Gaspreises haben. „Bis Jahresende können noch Anspruche ab 2007 geltend gemacht werden, danach ab 2008.“ Allerdings muss sich jeder Verbraucher tatsächlich selber melden — von sich aus muss sich kein Versorger rühren. Das ist mühsam, denn wer einen Vertrag mit ungültiger Preisänderungsklausel hat oder mal hatte und wer nicht, lässt sich nicht pauschal sagen. Ohne Expertenhilfe, etwa von den Verbraucherzentralen, wird das schwierig.

Einige Versorger haben sich mittlerweile aber auch bereiterklärt, ihren Kunden freiwillig Geld zurückzuzahlen — zuletzt die Stadtwerke Münster. Sich selbst ersparen sie damit eine Klagewelle, den Verbrauchern viel Aufwand. „Wir hoffen, dass andere Versorger nachziehen“, so Schröder.

Die Nürnberger N-Ergie geht im Moment davon aus, zu den Gasversorgern zu gehören, deren Preisänderungsklauseln stets korrekt waren. Auch das hätten mehrere Urteile gezeigt, so Sprecherin Heidi Willer. „Wir sehen daher keinerlei Veranlassung, Rückzahlungen an unsere Kunden zu leisten.“ Kunden, die vielleicht doch eine fragwürdige Klausel finden, müssen also selbst aktiv werden.